Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 nahm die Schweiz mit 65% Ja-Stimmen die Pflegeinitiative deutlich an. Der neue Artikel 117b der Bundesverordnung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Einerseits soll mit einer Ausbildungsoffensive, welche bereits vom Parlament als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet wurde, mehr Pflegepersonal ausgebildet werden und gewisse Leistungen von Pflegefachpersonen eigenständig abgerechnet werden können. Anderseits werden Bund und insbesondere die Kantone darüber hinaus dazu verpflichtet, bessere Arbeitsbedingungen, ausreichendes Pflegepersonal und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherzustellen.

 

1. Etappe: 

Gesetzliche Regelung zur Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen sowie zur Abrechnung bestimmter Leistungen von Pflegefachpersonen direkt zulasten der Sozialversicherungen. Die Regelung soll per Mitte 2024 in Kraft treten. Die Gesetzesvernehmlassung läuft bis zum 23. November 2023.

 

2. Etappe: 

Gesetzliche Regelung von anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Ein erster Gesetzesentwurf wird im Sommer 2024 erwartet.

 

Ausbildungsinitiative

Mit der Ausbildungsinitiative stellt der Bund rund eine halbe Milliarde Franken in den nächsten 8 Jahren für die Ausbildung zur Verfügung, wenn die Kantone die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen. Sie besteht aus drei Teilen:

  • Die Kantone verpflichten sich die Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen mindestens teilweise zu finanzieren. Sie werden vom Bund dafür finanziell unterstützt.

  • Angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung erhalten Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts von ihrem Kanton. Die gesetzliche Voraussetzung dafür bestimmt der Kanton. Finanziell werden die Kantone vom Bund unterstützt.

  • Der Bund erhöht die finanziellen Beiträge an die FH und gemeinsam mit den Kantonen an die HF.

Diese Massnahmen führen voraussichtlich zu mehr Abschlüssen in der Pflege. Weitere Informationen insbesondere auch über den Stand der Umsetzung in den Kantonen oder zum nationalen Monitoring des Pflegepersonals finden Sie unter:

Pflegeinitiative (SBK)

Umsetzung Verfassungsartikel Pflege (GDK)

AusbildungsinitativeOdASanté (OdASanté)

Faktenblatt Pflegeinitiative I (BAG)

Vernehmlassungsunterlagen BAG

Nationales Monitoring Pflegepersonal (BAG)

Stellungnahme_VFP_Ausführungsverordnung Pflege_final 231121

Unterstützen Sie den Schweizerischen Verein
für Pflegewissenschaft.

JETZT SPENDENMitglied werden